Tom Hemps Cannabis Legalization Germany 2

SAY “CANNABIS LEGALISIERUNG DEUTSCHLAND” ONE MORE TIME…

… werden wir wohl nicht zum letzten Mal sagen. Es ist seit der letzten Woche beschlossene Sache, dass das CanG nicht mehr nur Teil einer uns unbekannten Welt bleibt und Deutschland den Pot nach Hause holt. Mit Passieren des Bundestags sind die Weichen Richtung Entkriminalisierung von Cannabis gestellt und die seit Jahren verfehlte Drogenpolitik bekommt endlich die längst fällige Generalüberholung. Oder schreiben wir doch einfach die Geschichte weiter und entgehen den Ansätzen, die tatsächlich zum kontrollierten Umgang mit Gras beitragen, indem einem realitätsfremden Monstrum Einkehr in den Bürokratieapparat gewährt wird?

Perfekt ist, dass perfekt nicht existent ist. Und das Gesetz ist so weit von perfekt, wie wir vom Verstehen einzelner Regelungen, präziser ausgedrückt: sehr weit. Welche Auswirkungen genau es auf medizinischer, finanzieller und kultureller Ebene haben wird, bleibt für den Moment reine Spekulation, aber trotz seiner fraglichen Komplexität und auch wenn es nicht die zu Beginn angedachten Freiheiten bringen wird, nimmt es eine signifikante Rolle für die weltweite Entwicklung der Cannabisindustrie ein. Bestenfalls ist Deutschland ab 1. April das dritte Land der EU, nach Malta und Luxemburg, das Marijuna mit Vorgaben legalisiert.

DON`T STOP THE DANCE – KOMMT DIE CANNABISLEGALISIERUNG IN DEUTSCHLAND WIRKLICH?

Warum bestenfalls? Weil der Bestfall eben noch gar nicht so sicher ist. Am 22. März kommt das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ausgetüftelte CanG in den Bundesrat. Und auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, könnten die Länder mit einer einfachen Mehrheit von 35 Stimmen für das Anrufen des Vermittlungsausschusses wählen. Und das wiederum ist nicht ganz unwahrscheinlich, weil selbst Länderregierungen, in denen die SPD, Grüne oder FDP mitmischen, starke Bedenken gegen die Pläne der Ampelkoalition haben. Und dass die CDU dominierenden Länder ohnehin alles dafür tun werden, die Entkriminalisierung auszubremsen, dürfte wohl kein Geheimnis mehr sein. Wird der Ausschuss angerufen, kann der 1. April als Starttermin schnell passè sein und sich das Inkrafttreten verzögern.

NUTZHANF IM CANNABISGESETZ – DEUTSCHLANDS RAUSCHKLAUSEL WAHNSINN

Und die Rauschklausel für CBD würde als Aprilscherz für Schmunzeln sorgen, statt für tatsächliche Sorge. Denn trotz aller Sympathien und Euphorie für das CanG bleibt die Kritik an einer völlig grotesken Regelung die besagt, dass der Anbau und Umgang mit Nutzhanf in Deutschland nur erlaubt ist, wenn der THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegt und keine Möglichkeit des Missbrauchs zu Rauschzwecken besteht. Obwohl Hanfblüten mit diesem niedrigen THC-Gehalt praktisch nicht zum Rausch genutzt werden können. Kein einziges Land außer Deutschland bedient sich dieser wahnsinnigen Regel, die Unternehmen und Landwirte, die mit Nutzhanf arbeiten, erheblich belastet. Im internationalen Vergleich ist es also nix als rückständig zu bewerten und stellt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nutzhanf Industrie völlig ins Abseits. Wie war das jetzt noch mit dem Innovationsstandort Deutschland?
Ein Vergleich mit der polizeilichen Verfolgung des Verkaufs von alkoholfreiem Bier verdeutlicht die Absurdität der Rauschklausel. Es ist, als würde man den Verkauf von alkoholfreiem Bier verbieten, weil theoretisch Alkohol daraus extrahiert werden könnte. Sorry what? Yeah, you read that right. Und das, nachdem selbst schon 2021 der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel die Ansicht eines Missbrauch-Potentials nicht teilte.

RECHTSLAGE NUTZHANF UND MISSBRAUCH

Die Herleitung erfolgt auf Basis eines Falls vor dem Landgericht Braunschweig, der auch schon in der Vergangenheit für Unmut sorgte. Unternehmen wurden ungerechtfertigt ihre Waren beschlagnahmt und nicht selten bedeutete das den finanziellen Ruin. Laufende Verfahren bereiten auch derzeit einigen CBD-Shop Besitzern weiter Kopfschmerzen. Und das alles, weil ein Sachverständiger argumentierte, dass mit 15 g Nutzhanfblüten mit 0,1% THC ein Gebäck mit 15 mg THC hergestellt werden könnte. Dies wiederum reiche aus, einen Rauschzustand hervorzurufen, denn in Deutschland liegt der Rechtsprechung zugrunde, dass ab 15 mg mit einer minimal berauschenden Wirkung gerechnet werden kann.
Basierend darauf, dass Nutzhanf maximal 0,3% THC enthalten darf, müssten also mindestens 5 g Nutzhanf konsumiert werden, um einen Rausch herzustellen. Dies entspräche in etwa der Anzahl von 15 puren Nutzhanf-Zigaretten à 0,32 g Hanfblüten. Diese 15 Nutzhanf-Zigaretten müssen innerhalb von 60 Minuten (Drogen- und Suchtbericht 2019) geraucht werden. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass die Wirkung viel schwächer wäre als die beim Konsum eines durchschnittlichen Cannabis-Joints mit ca. 44 mg THC.

Es bedarf also 5 g Nutzhanf für 15 mg THC, aber 0,1 g Cannabis für die gleiche Menge. Warum genau sollte man also zu Nutzhanf statt Cannabis greifen, um einen Rausch auszulösen? Am Kostenfaktor kann es nicht liegen, denn natürlich sind 5 g Nutzhanf teurer als nur 0,1 g Cannabis.

“ADIOS” NUTZHANFSTANDORT DEUTSCHLAND

Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist die Rauschklausel also ein wahres Meisterwerk, welches für die Nutzhanf- und CBD Industrie fatale Konsequenzen mit sich bringt. Während Länder wie Luxemburg, Tschechien und die Schweiz durch gesetzliche Anpassungen den Weg zur Ausschöpfung des vollen Potentials der innovativen Nutzhanfwirtschaft ebnen, verschärft Deutschland die Regeln. Statt die steuerlichen Mehreinnahmen für den Staat zu fördern, werden einfach mehr Probleme bereitet, nicht nur für Investoren und Unternehmer, sondern auch für die Justiz. Und die ist ohnehin schon mehr als begeistert von der auf sie zukommende Mehrarbeit durch den Wegfall von Cannabisstraftaten mit Inkrafttreten des CanG.

Die CBD Industrie hat in den letzten Jahren eine immense Umsatzentwicklung verzeichnet und die Nachfrage nach Produkten steigt uneingeschränkt weiter. Bis nächstes Jahr wird ein weltweites Marktvolumen von 25 Milliarden Euro vorausgesagt. In diesem Zusammenhang steht die Schaffung von Unternehmensgründungen und Arbeitsplätzen. Die sich ergebenden Möglichkeiten für den Einzelhandel ergänzen die landwirtschaftlichen Wachstumspotenziale. Aber in Deutschland scheint das niemanden zu interessieren und obwohl die Klausel immer wieder kritisiert wurde und unzählige Änderungsanträge dazu gestellt wurden, ist sie Teil eines Gesetzes, was doch eigentlich Vorzeige-Potenzial haben sollte.

Dann kommt es nach all der Zeit endlich zum erhofften Schritt Richtung vernünftigen Umgangs mit Cannabis, aber es wird keine Option ausgelassen, Probleme zu schaffen, wo keine sind. Was` los Deutschland? Vermisst du nicht, dass wir deine Entscheidungen feiern und stolz sind, in einem fortschrittlichen Teil Erde zu Hause sein zu dürfen? Brauchst du noch mehr Proteste und enttäuschte Gesichter? Wir hoffen nicht! … und werden uns täglich weiter bemühen, auch dir zu verstehen zu geben: CBD is there to create a better lifestyle for all…

STAY GREEN. STAY SANE. LEGALIZE NOW.

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