CANNABIS GESETZ UND ZU NUTZHANF AUF DEN WEG GEBRACHT

THE WEEK OF CHANGE – ÄNDERUNGEN BEIM CANNABIS GESETZ UND ZU NUTZHANF AUF DEN WEG GEBRACHT

Never change a running system. Vielleicht liegt es daran, dass das CanG nach nur weniger als zwei Monaten nach seinem Inkrafttreten schon wieder geändert werden soll. Denn gerannt ist es bis dato nicht, außer gegen die Wand. Zu verschulden ist das hauptsächlich den unklaren und zeitweise realitätsfernen Regelungen im Gesetz, darunter auch die Bestimmungen zu den geplanten Anbauvereinigungen über die ab 1. Juli 2024 Gras zugänglich gemacht werden soll. Ohnehin schon extrem schwierige Bedingungen sollen nun noch erschwert werden. Schließlich ist das doch sicher der Weg, den Zugang über den Schwarzmarkt einzudämmen und einen kontrollierten Umgang mit der Pflanze zu gewährleisten… said no one ever! Und so geht der Wahnsinn um das CanG in die nächste Runde.

Um fast Mitternacht am 16. Mai 2024 beschäftigte sich die Bundesregierung im Bundestag mit Änderungen und Ergänzungen in Bezug auf das Gesetz, was Cannabis mit strengen Auflagen teillegalisierte. Betroffen sind neben dem Straßenverkehr die Anbauvereinigungen, vor dem Hintergrund, dass die geplanten Maßnahmen die Straßenverkehrssicherheit erhöhen und Missbrauch verhindern. Ob das aufgeht, wird sich zeigen, denn im Moment tut man so ziemlich einiges dafür, dem Schwarzmarkt in die Tasche zu spielen. Fail!

ANPASSUNGEN FÜR CANNABIS ANBAUVEREINE

Warum? Abgesehen davon, dass derzeit keine Quelle für Cannabis zur Verfügung steht, obwohl es legal ist, es zu konsumieren, werden die geplanten Regelungen die Anbauvereinigungen tot regulieren. Ab dem 1. Juli darf Marihuana laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Um der Sorge entgegenzutreten, dass plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächshäuser „in einem baulichen Verbund“ stehen oder dicht beieinander sind. Zudem wird die Kontrolle der Anbauvereine für die Länder gelockert – statt einmal jährlich soll nun „regelmäßig“ kontrolliert werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten. So soll das umstrittene Gesetz von „unabhängigen Dritten“ nicht nur daraufhin untersucht werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz und das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirkt, sondern auch daraufhin, ob die festgelegten Mengen für den privaten Cannabis-Besitz und die Weitergabemengen der Anbauvereine die richtige Größenordnung haben. Und auch wenn das vielleicht noch nachvollziehbar scheint, ist der schiere Wahnsinn in den weiter bestehenden Unklarheiten zu finden.

Was genau passiert mit der Datenermittlung der Mitglieder und wem Zugang darauf gestattet wird, wo die Lizenzen zu beantragen sind, inwieweit genau die 200m Abstände von Abgabestellen zu Kitas und Jugendeinrichtungen gemessen werden und die anderen unzähligen Fragen, bleiben einfach weiter offen. Wie genau Clubs sich vor diesem Hintergrund auf den 1. Juli vorbereiten sollen: Ask the miracle… Anbauflächen und Abgabestellen anzumieten scheint derzeit schier unter die Rubrik “no risk, no fun” zu fallen. Und sollte die Attraktivität der Vereine weiter genommen werden, dann ist das nur einmal mehr Triumph für den illegalen Zugang zu Marihuana. 

STRENGE REGELN FÜR AUTOFAHRER

Weiter uneinig bleiben sich die Fraktionen auch zum Thema neuer THC-Grenzwert: Bisher konnte schon der geringste Nachweis von THC im Blut zu Geldstrafen und Punkten in Flensburg führen. Nun soll ein klarer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut eingeführt werden. Überschreitet ein Autofahrer diesen Wert, drohen ihm 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten soll verhindern, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer zur Regel wird. Wer die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol konsumiert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Fahranfänger und Führerscheinneulinge unter 21 Jahren dürfen grundsätzlich kein Cannabis konsumieren. Ihnen drohen 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

RAUSCHKLAUSEL FÜR NUTZHANF WIRD GESTRICHEN

Und inmitten all der Fragezeichen und auch Unverständlichkeiten zu einem Gesetz, was irgendwie undurchdacht scheint in Sachen Umsetzung, gibt es doch auch Erleichterungen. Im derzeitigen CanG unterliegt Nutzhanf einer Rauschklausel. THC also legal, CBD aber nicht… Deutschland hat diese Meisterleistung im Alleingang vollbracht, denn weltweit sucht man danach vergeblich, weil es einfach so absurd ist, wie Rettungsschwimmer bei Olympischen Schwimmwettbewerben. Mit dem Unterschied, dass die ihre Berechtigung und allen Respekt verdient haben.

Der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) hatte in dieser Woche zum Parlamentarischen Abend geladen, an dem auch Vertreter von Tom Hemp`s teilnehmen durften. Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hielt dort persönlich eine Rede und kündigte an, dass die sogenannte Rauschklausel für Nutzhanf gestrichen werden soll. Özdemir hob die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und die Bedeutung von Nutzhanf für mehr Nachhaltigkeit hervor. Und da war er also, der Lichtblick in Sachen schrittweiser Anpassung des Cannabis-Gesetzes. Wer allerdings auf News zur zweiten Säule hoffte: Dazu ein anderes Mal. Denn hierzu hört man derzeit nix.

Für uns, mit CBD als unsere erste große Liebe, die nie vergeht, bleibt uns zu diesem Zeitpunkt, die Freude der Einsicht und irgendwie doch auch die Hoffnung, dass irgendwer irgendwie dieses so bedeutende Gesetz ganz im Sinne der Entstigmatisierung und Schwarzmarktbekämpfung anpasst. Full stop… for now.

SEE YOU GREENING.

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